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1. Sie stellen uns Ihr Projekt in Kurzform vor, damit wir entscheiden können, ob wir der Richtige für
     Sie bzw. Ihr Anliegen sind und ob wir eine Erfolgschance sehen. Wenn dies nicht der Fall ist, lehnen
     wir entweder die Projekt- bzw. Problembearbeitung generell ab oder lehnen zumindest den im
     Folgenden genannten Weg ab (s.u. Punkte 2 - 5) und arbeiten mit einem Auftrag, der ein komplett
     zu zahlendes Gesamt-Honorar (ohne Erfolgsanteil) beinhaltet.
     Bei positiver Entscheidung von unserer Seite für die Berechnung mit Erfolgsanteil ...
2. reichen Sie uns Ihren Geschäftsplan (Business-, Finanzplan) ein, den wir intensivst aber für Sie im
     Vorfeld kostenfrei prüfen. Eine Berechnung dieser Prüfung erfolgt erst mit dem Erfolgsanteil (s.u.).
3. Daraufhin erstellen wir ein verbindliches Angebot (für die Zahlungsweise und die Höhe unseres
     Gesamt-Honorars) für die weitere Vorgehensweise und mögliche, notwendige Arbeiten (Strategieplan,
     Redigierung/Erstellung von Business- und Finanzplan etc., die für eine Präsentation vor Kredit-,
     Geldgebern oder für eine Beteiligung etc. zwingend notwendig sind).
4. Dieses Angebot für die Zahlung unseres (Gesamt-)Honorars ist in drei Teile gesplittet:
     a)  in die Anzahlung eines kleinen Honorar-Anteils (vom Gesamt-Honorar) bei Auftragserteilung,
     b)  die Restzahlung des kleinen Honorar-Anteils bei Abgabe der Arbeiten (siehe Punkt 3) und das
     c)  Rest-Honorar = Erfolgsanteil, das ist der größere, verbliebene Teil des Gesamt-Honorars,
         von dem Sie als Anteil, siehe 4.a) und 4.b), bereits einen ersten kleinen Teil gezahlt haben.
5. Sie sehen hieran, dass wir in der Tat mit Ihnen gemeinsam ins Risiko gehen, denn alleine von dem
     in Punkt 4.a) und 4.b) erwähnten Honorar-Anteil können wir nicht leben. Er dient ausschließlich der
     Deckung eines Teils der Kosten, die uns entstehen. Den Mindest-Stundensatz, den wir für die
     Kalkulation des (kleinen) Honorar-Anteils zugrunde legen, ist immer an den Umständen, dem
     erforderlichen Aufwand und Ihrem Projekt, also dem für Sie Machbaren orientiert.
6. Sollte es in einem Projekt die Möglichkeit einer Provsionszahlung geben, dann können alle vorab
     gezahlten Honorarteile und das Erfolgshonorar mit dieser Provision verrechnet werden. Wie hoch
     der Anteil der Verrechnung ist entscheidet alleine die mögliche Provisionshöhe.

Wie Sie uns erreichen und welcher Weg der für Sie preisgünstigste ist,
lesen Sie hier...
 

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